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Brother bietet freiwillig eine 3 Jahresgarantie - KOSTENLOS

Der japanische Hersteller Brother ist von der Qualität seiner Geräte so sehr überzeugt das er dir kostenlos und freiwillig eine Garantieverlängerung auf 3 Jahre anbietet: Das ist ein echter Mehrwert der nahezu unbezahlbar ist... Du musst es nur machen! Nur machen bedeutet unmittelbar nach dem Kauf auf die Brother Webseite (www.brother.de) gehen und unter Service den Drucker angeben: Die Garantiebestimmungen sagen folgendes aus: Originaltext von der Brother Webseite:

Sehr geehrte Kundin,
sehr geehrter Kunde,

mit dem Kauf Ihres Brother Gerätes haben Sie eine gute Wahl getroffen. Als deutsche Brother Vertriebsgesellschaft sorgen wir dafür, dass Sie während der
Garantiefrist für einen sorgenfreien Betrieb bestens gewappnet sind.
Vorliegende Garantie kann in Anspruch genommen werden, falls das Gerät (im Rahmen des bestimmungsgemäßen Gebrauchs) während der Garantiefrist aufgrund
von Material- und Herstellungsfehlern seine Funktionsfähigkeit verliert. Der Garantieanspruch wird nach Wahl von Brother entweder durch eine kostenlose Instandsetzung
oder einen kostenlosen Ersatz des Gerätes oder von Bauteilen (Verschleißteile und Verbrauchsmaterialien sind von der Garantie ausgeschlossen) erfüllt.

Wichtige Hinweise für den Garantiefall.

1. Registrierung

Registrieren Sie sich auf der Brother Homepage unter www.brother.de
(Reiter: Service) gleich nach Kauf Ihres Gerätes. Folgende Daten werden von
uns benötigt, um im evtl. Störungsfall schnell reagieren zu können:
a) welches Gerät haben Sie erworben (Modell)
b) die Seriennummer Ihres Gerätes
c) Ihre vollständige Adresse (PLZ, Ort, Straße)
d) Ihre Telefon- u. Faxnummer
e) Ihre E-Mail-Adresse

2. Meldung
Melden Sie sich bei einer Störung oder bei Problemen grundsätzlich bei der
Brother Hotline. Diese ist von Mo. bis Fr. von 9.00 bis 17.30 Uhr unter Tel. Nr.
0180-5002491 erreichbar. (14 Cent/Min. aus dem dt. Festnetz, max.
42 Cent/Min. aus Mobilfunknetzen)
Hier wird versucht Ihr Problem zu beheben, bzw. Ihre Störung zu beseitigen.
Sollte dies nicht möglich sein, besteht folgende weitere Möglichkeit:
a) Sie werden an eine autorisierte Service Werkstatt verwiesen, bei welcher
Sie das Gerät auf Garantie reparieren lassen können.
b) Sie erhalten eine RMA-Nummer zur Einsendung des Gerätes an Brother
International GmbH oder ein Service-Center und senden das Gerät dann
zur Garantiereparatur ein.

3. Sonstige Möglichkeiten der Garantiefallmeldung
Ist eine telefonische Benachrichtigung nicht möglich, dann ist der Garantiefall
vor der Reparatur unverzüglich schriftlich anzuzeigen mit einer detaillierten
Fehlerbeschreibung bei:
Brother International GmbH
Service Center / Garantieabwicklung
Im Rosengarten 14
61118 Bad Vilbel
Tel. Nr. 0180-5002491
Fax Nr. 06101-805 1328
E-Mail: support@de.brother.eu
Sie erhalten dann Nachricht, ob wie in Ziffer 2a) oder 2b) beschrieben verfahren
werden soll.

4. Von der Garantie nicht gedeckt ist ein Verlust der
Funktionsfähigkeit, der durch:

höhere Gewalt
unsachgemäßen Gebrauch
Verwendung ungeeigneter Verbrauchsmaterialien oder Zubehörteile
Veränderung der usprünglichen Konstruktion des Gerätes oder durch den
Einbau vom Hersteller nicht zugelassenen Fremd- oder Zubehörteilen
fehlerhafte Aufstellung/Installation
äußere Einwirkung jeder Art (wie Transportschäden, Beschädigungen durch
Stoß oder Schlag)
Reparaturen durch Dritte
entstanden ist.

5. Kosten
Bei Eintritt des Garantiefalls während der Garantiefrist entstehen dem Käufer
durch die Garantieleistung (nach Wahl von Brother fachgerechte Instandsetzung


oder Austausch des Gerätes oder von Bauteilen) keine Kosten, ausgenommen
der Kosten einer etwaigen Einsendung des Gerätes an Brother. Brother trägt
also insbesondere die Kosten für die Reparatur und Ersatzteile zwecks
Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit.
Brother trägt keine Kosten für eine evtl. erforderlich werdende
Wiederbeschaffung von Daten, die im Zusammenhang mit dem Eintritt des
Garantiefalls verlorengegangen sind.

6. Voraussetzungen für Garantieleistungen
Voraussetzung für die Garantieleistung ist, dass alle vorgeschriebenen
Wartungs- und Pflegearbeiten in einer vom Hersteller anerkannten Werkstatt
durchgeführt und dass sämtliche Hinweise des Herstellers in der Bedienungs-
anleitung zum Gerätebetrieb (insbesondere zu Wartungszyklen) beachtet
wurden, widrigenfalls Ansprüche aus der Garantie verloren gehen können.

7. Geltendmachung und Abwicklung
Die Garantie kann nur unter Vorlage des Kaufbeleges und nach vorheriger
Registrierung unter www.brother.de (siehe Punkt 1) geltend gemacht werden.
Garantiegeber und zuständig für die Prüfung und Abwicklung ist die Brother
International GmbH, Im Rosengarten 14, 61118 Bad Vilbel (siehe Punkt 2)

8. Übertragbarkeit der Garantie
(Ordnungsgemäße Registrierung vorausgesetzt, siehe hierzu Punkt 1) Tritt im
Falle der Veräußerung des Gerätes der Erwerber anstelle des Veräußerers
(Erstkäufer) in dessen Rechtsposition im Rahmen dieser Garantie ein, sofern
während der Garantiefrist eine Veräußerungsanzeige (mit den
Registrierungsdaten lt. Punkt 1) im Internet unter: www.brother.de vorgenommen
wurde, so geht der Restgarantieanspruch auf den Erwerber über.

9. Uneingeschränkter Fortbestand gesetzlicher Ansprüche
Die Brother "3 Jahre Garantie" hat keinerlei Auswirkungen auf die gesetzliche
Sachmangelhaftung, welche uneingeschränkt gegenüber dem Verkäufer fortbe-
steht. Falls das Gerät bei Gefahrübergang nicht mangelfrei war, kann der Käufer
kraft Gesetz vom Verkäufer Nacherfüllung verlangen, vom Vertrag zurücktreten
oder den Kaufpreis mindern, sowie Schadenersatz oder den Ersatz vergeblicher
Aufwendungen verlangen.

10. Ausschluss weiterer Ansprüche
Im Rahmen dieser Garantie sind weitere Ansprüche des Käufers über die hierin
ausdrücklich genannten Garantieleistungen hinaus ausgeschlossen. Punkt 9
bleibt unberührt.

11. Verschiedenes
Vorliegende Herstellergarantie wird freiwillig übernommen. Garantieleistungen
bewirken keine Verlängerung der Garantiefrist und setzen keine neue Frist in
Gang.
Garantieansprüche verjähren mit dem letzten Tag der Garantiefrist. Soweit ein
Anspruch innerhalb der Garantiefrist geltend gemacht, die geschuldete
Garantieleistung jedoch noch nicht erbracht wurde, ist die Verjährung bis zur
Leistungserbringung gehemmt und tritt drei Monate nach der letzten
Garantieleistung oder Abgabe einer Erklärung, wonach die Leistung erbracht
worden ist oder kein Garantiefall vorliegt, ein.

Stand 10/2013

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