Canon erwirkt Einstweilige Verfügung
14.05.2018
Der japanische Druckerhersteller Canon hat wieder ein Opfer gefunden. Ein Duisburger Groß Importeur konnte sich über eine Einstweilige Verfügung freuen.
Wieder einmal ist das deutsche Teil des Europäischen Patents 2 087 407 Stein des Anstoßes und der Verkauf von CE505X, HP CE255A, HP CE255X, HP CF280X usw. Lasertoner wurde mit sofortiger Wirkung untersagt.
Allerdings bezieht sich dieses mal das nicht nur auf Lasertoner: Der Importeur hat wohl auch kompatible Canon Druckkopfpatronen im Programm gehabt.
Sollte sich das Bestätigen und die Einstweilige Verfügung durchkommen, dann kann es bis zur Beschlagnahmung der Ware führen.
Noch kann gegen die Einstweilige Verfügung Wiederspruch eingelegt werden.