Canon erwirkt Einstweilige Verfügung...
15.06.2017
Im vergangenen Jahr hat der japanische Druckerhersteller Canon viel Aufmerksamkeit auf sich gezogen, da Canon einige deutsche Händler und Hersteller für Recyclinglaserkartuschen vor den Kaddi gezogen hat.
In diesem Fall ging es um eine Patentverletzung bezüglich eines Kupplungsstückes welches in HP CF226A, HP CE255X, HP CF280A, HP CF280X, HP CF287A, HP CE505A und HP CE505X Lasertoner für HP Laserdrucker verbaut wurden.
Nicht wundern, Canon und HP haben im Lasertonersegment schon Jahrelang eine Kooperation, da HP in erster Linie Tintenhersteller war und erst durch den Zukauf von Samsungs Druckersparte im letzten Jahr nun auch die Technik und das Personal hat, um selbst Lasertoner zu entwickeln und zu produzieren.
Nun hat Canon eine Einstweilige Verfügung gegen einen Onlinehändler aus Großdubrau erwirkt. Dieser habe wohl weiterhin Patentverletzende Laserkartuschen verkauft.
Mittlerweile sind die betreffenden Angebote Offline und ich schätze mal nun wird eine Schadenersatzsumme ausgehandelt. Ob as betroffene Unternehmen das übersteht wird die Zukunft zeigen.
Das Patentproblem ist schon eine ganze Weile gelöst und es gibt Alternativen die das Kuppungsproblem (noch) Rechtssicher umgehen. Allerdings sind die Kartuschen entsprechend teurer und es ist immer wieder verlockend die billigen (Patentverletzenden) Lasertoner aus Asien zu verkaufen.