Der Patentkrieg geht weiter - Brother gegen Pelika
Donnerstag, 4. Februar 2010 - 06:44 Uhr
Am 2. Februar 2010 hat das Landgericht Düsseldorf eine Einstweilige Verfügung gegen die Pelikan Vertriebsgesellschaft mbH & Co. KG und die German Hardcopy AG (Geha) erlassen, wie der japanische Druckerhersteller Brother heute mitteilte. Beiden Unternehmen soll damit der Vertrieb bestimmter Tintenpatronen in Deutschland untersagt werden, bei denen Brother Rechte des geistigen Eigentums verletzt sieht.
Betroffen sind Tintenpatronen, die zu den Brother-Produkten LC 980 und LC 1100 kompatibel sind.
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Quelle: Heise Online