Nachfüllen von Originalpatronen kann Ärger
03.12.2018
Ab und an muß man auch die Händler mal wieder darauf aufmerksam machen, das das Nachfüllen von Originalen Druckerpatronen und Lasertonern mit ein paar rechtlichen Handicaps versehen sind.
Bei einer Wiederverwendung eines Stück Leergutes welches mit der Tinte oder dem Pulver des Händlers gefüllt wird, muss unabdingbar das Herstellerlogo (Brand) entfernt werden.
Es hat sich in der Branche eingeschlichen das einzelene Händler darauf nicht mehr achten und Ihre gefüllten Patronen ganz besonders gerne über die aktuellen Marktplätze verkauft werden und dort gerne "vergessen" wird das Brand zu entfernen oder zumindestens zu überkleben.
Die Problematik ist nämlich, das der Kunde davon ausgehen kann das er ein Originalprodukt gekauft hat, wenn nicht eindeutig zu erkennen ist, das es sich um eine wiederbefülltes Produkt handelt.