Neue Widerrufsbelehrung seit dem 11.06.2010
Montag, 14. Juni 2010 - 06:52 Uhr
Der Gesetzgeber hat nun endlich eine gesetzeskonforme Widerrufsbelehrung auf den Weg gebracht. Dieser Text ist Rechtssicher, da er als Gesetz verankert wurde und kann nicht mehr abgemahnt werden.
Eine weitere Konsequenz des neuen Widerrufsrechtes ist, dass alte abgegebene Unterlassungserklärungen evtl. gekündigt werden können und sollten. Für welche Unterwerfungsverträge dies gilt, kann nicht pauschal beantwortet werden, da es hierbei immer auf die Umstände des Einzelfalls ankommt. So ist z.B. der genaue Wortlaut der Unterlassungserklärung entscheidend. Sollten Sie einmal eine Unterlassungserklärung abgegeben haben, die auch das Widerrufsrecht betrifft, empfehlen wir unbedingt eine anwaltliche beraten lassen.
Ich fand es sowieso kurrios, das der Gesetzgeber etwas verabschiedet und Gerichte diesen Text an absurdum führen können und Händler damit immensen Schaden zufügen.
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