Recyclingpapier muss zu 100% recycled sein
Sonntag, 6. Juni 2010 - 06:04 Uhr
Das Berliner Kammergericht hat nach einem Berufungsverfahren bestätigt dass als Recyclingpapier nur solches bezeichnet werden könne, das aus benutztem, dem Kreislauf schon einmal zugeführtem Altpapier hergestellt wird.
Ein Hersteller verwendete hingegen bei der Recyclingpapier-Herstellung zu 50 % Schnittreste, die bei der Produktion von Frischfaserpapier anfallen, also noch nicht im Umlauf waren. Das Kammergericht erkannte hierin eine Irreführung des Verbrauchers.