Teilsieg von Brother gegen Pelikan und Geha
Mittwoch, 6. Januar 2010 - 05:11 Uhr
Das Landgericht Düsseldorf hat kürzlich in zwei Hauptsacheverfahren bezüglich der Verletzung von Brothers geistigem Eigentum zu Gunsten des japanischen Druckerherstellers entschieden. Die Urteile sind gegen die Pelikan Vertriebsgesellschaft mbH & Co. KG und die German Hardcopy AG ergangen, die beide Brother-kompatible Tintenpatronen vertreiben. Die Urteile beziehen sich lediglich auf eine Anzahl bestimmter, von Pelikan und Geha vertriebener Tintenpatronen, bei denen befunden wurde, dass sie das geistige Eigentum Brothers verletzen.
Die beiden Alternativ-Anbieter haben jetzt die Möglichkeit, gegen das Urteil des Landgerichts Düsseldorf in Revision zu gehen.
Quelle: Bossticker
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