Urteil gegen Lexmark in den USA
30.05.2017
Lexmark, das 2016 von einem Chinesischen Konsortium übernommen wurde, hat in den USA eine herbe Niederlage vor dem Obersten Gericht erlitten.
Lexmark verkauft sogenannte Returnkartuschen, die einen etwas günstigeren Preis haben als die "normalen". Damit allerdings verpflichtet sich der Käufer diese Kartuschen wenn Sie leergedruckt sind an Lexmark zurück zu schicken damit diese ordentlich entsorgt werden können.
Dies ist bei Lexmark schon länger gängige Praxis und soll den Recyclern den Zugang zu Leergut erheblich erschweren.
Nach Ansicht des Supreme Courts darf Lexmark anderen Anbietern nicht untersagen, gebrauchte Druckerkartuschen zu erwerben und neu befüllt wieder zu verkaufen, auf wenn diese aus dem Returnprogramm stammen. Die Patentrechte an den Kartuschen seien mit deren Verkauf erschöpft, urteilte das Gericht. Daher sei es nicht zulässig, die Weiternutzung unter Berufung auf Patentrechte zu unterbinden.
Im Falle des Rückgabe-Programms seien die Patentrechte mit dem Verkauf der Kartuschen erschöpft. Selbst wenn die Nutzungsbeschränkungen gegenüber den Kunden vertragsrechtlich klar und durchsetzbar seien, könnten Patentrechte nach dem Verkauf nicht gegenüber anderen Unternehmen geltend gemacht werden. Mit dem Verkauf des Produkts sei die finanzielle Honorierung des Patents gesichert.
Ebenfalls seien die Patentrechte, laut dem Obersten Gericht, bei einem Verkauf im Ausland erschöpft.
Mal sehen wie sich das jetzt weiter entwickelt, zumal die neuen Eigentümer von Lexmark in früheren Zeiten immer auf der Recyclerseite standen und nun das Lager gewechselt haben.