Verkaufsverbot von Druckerpatronen und Lasertonern auf Mallorca?

Sie sind hier: Nachfüllen ganz einfach » News & Artikel » Archiv

********

Werbung

06.10.2022

Die Ballearischen Inseln leben in erster Linie vom zunehmenden Tourismus.

Tourismus bringt Arbeitsplätze, Geld und Müll - ganz viel Müll...

Statt in neue Mülldeponien zu investieren, gehen die Ballearen einen anderen Weg, der Nachhaltiger ist.

Müllvermeidung statt Müllentsorgung!

Anfang 2019 wurde ein neues Abfallgesetz erlassen, das die Vermeidung oder die Wiederverwertung von Abfall fordert.

Unter vielen verbotenen Einwegartikeln wie zum Beispiel, Plastikbecher, Teller, Besteck, Strohhalme, Taschen sowie Feuchttücher, Einwegfeuerzeuge und Rasierer, Wattestäbchen aus Kunststoff und nicht recycelbare Kaffeekapseln besagt Artikel 24.1.b) des Gesetzes, dass ab dem 1. Januar 2021 der Vertrieb und Verkauf von "nicht wiederverwendbaren und nicht nachfüllbaren Versionen von Drucker- und Kopiererpatronen und Tonern" verboten ist.

Die Strafen bei Verstößen gehen ab 300 €uro los und können bis zu 1,7 Millionen €uro betragen.

Der amerikanische Drucker und Verbrauchsmaterialhersteller HP ist bei Überprüfungen ganz besonders aufgefallen, weil auf vielen auf den Ballearen verkauften Tonern und Patronen direkt auf der Verpackung draufsteht das es sich um Einmalprodukte handelt.

Das widerspricht eben dem o.a. Gesetz und wenn ich die Übersetzung richtig verstanden habe, wurde HP eine Strafe von 50.000 €uro auferlegt und eine 3 monatige Frist, alle betroffenen Artikel von den Inseln zu entfernen, die eben nicht den Vorschriften entsprechen.

Werbung

Wir übermitteln personenbezogene Daten an Drittanbieter, die uns helfen, unser Webangebot zu verbessern und zu finanzieren. In diesem Zusammenhang werden auch Nutzungsprofile (u.a. auf Basis von Cookie-IDs) gebildet und angereichert, auch außerhalb des EWR. Hierfür und um bestimmte Dienste zu nachfolgend aufgeführten Zwecken verwenden zu dürfen, benötigen wir Ihre Einwilligung. Indem Sie "Alle akzeptieren" klicken, stimmen Sie diesen (jederzeit widerruflich) zu. Dies umfasst auch Ihre Einwilligung in die Übermittlung bestimmter personenbezogener Daten in Drittländer, u.a. die USA, nach Art. 49 (1) (a) DSGVO. Sie können dem Widersprechen in dem Sie "alle ablehnen" anklicken. Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen. Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen- und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen Fremdinhalte anzeigen (Soziale Netzwerke, Videos) Datenschutz