WLAN-Betreiber haftet, weil Passwort nicht
Freitag, 14. Mai 2010 - 06:27 Uhr
BGH Urteil:
Private WLAN Betreiber haften grundsätzlich wenn Ihr WLAN Netz nicht ausreichend durch zum Beispiel ein geändertes Passwort gegen Mißbrauch geschützt ist, urteilte der Bundesgerichtshof.
Viele WLANs werden mit einer sogenannten Grundeinstellung ausgeliefert und der Mensch ist halt Mensch und vertraut oftmals darauf, das niemand hinter diese Grundeinstellung kommt und ändert diese oftmals nicht. Allerdings gibt es Online in entsprechenden Foren Listen wo jeder die Grundeinstellungen von Gerät XYZ einsehen kann.
Egal wie, ändern ist die Devise... ansonsten kann es furchtbar teuer werden...