Xerox übernimmt Lexmark - steht Lexmark nun vor dem Aus?

Sie sind hier: Nachfüllen ganz einfach » News & Artikel » New`s & Branchen Info`s

********

XEROX darf Lexmark übernehmen

Die EU macht den Weg frei für die Übernahme von Lexmark durch Xerox.

Damit endet wahrscheinlich die Unabhängigkeit des Unternehmens, das zur Zeit noch zum Chinesischen Anbieter Ninestar gehört.

Der chinesische Konzern übernahm Lexmark 2016 und hat das Hard- und Softwaregeschäft nun an Xerox veräußert. Details wurden nicht bekannt gegeben, doch Ninestar könnte Zugriffsrechte auf das geistige Eigentum von Lexmark behalten oder verhandeln, was die laufende Komponentenentwicklung unterstützen könnte.

Die Marke Lexmark wird wohl im XEROX Universum weiterleben, aber eben nur noch als Marke und alles was Lexmark einst eigenständig machte, wird wohl von den XEROX Strukturen übernommen.

Ein weiteres Kapitel in der stetigen Konsolidierung der Branche ist damit beendet.

Allerdings sind das für die Alternativanbieter, keine guten Nachrichten. XEROX ist dafür bekannt sein geistiges Eigentum massiv mit technischen Mitteln zu schützen und macht damit die Herstellung von Alternativtonern sehr schwer. Dieses Konzept wird mit ziemlicher Sicherheit, auch auf die Lexmark Drucker angewandt.

#OfficeTechnology: Für die breitere Bürotechnik-Branche.

#FutureOfWork: Spricht moderne Arbeitsplatzkonzepte an.

#DigitalWorkplace: Fokussiert auf die Digitalisierung von Arbeitsumgebungen.

#PrintSecurity: Ein wichtiges Thema, bei dem Lexmark Expertise besitzt.

Wir übermitteln personenbezogene Daten an Drittanbieter, die uns helfen, unser Webangebot zu verbessern und zu finanzieren. In diesem Zusammenhang werden auch Nutzungsprofile (u.a. auf Basis von Cookie-IDs) gebildet und angereichert, auch außerhalb des EWR. Hierfür und um bestimmte Dienste zu nachfolgend aufgeführten Zwecken verwenden zu dürfen, benötigen wir Ihre Einwilligung. Indem Sie "Alle akzeptieren" klicken, stimmen Sie diesen (jederzeit widerruflich) zu. Dies umfasst auch Ihre Einwilligung in die Übermittlung bestimmter personenbezogener Daten in Drittländer, u.a. die USA, nach Art. 49 (1) (a) DSGVO. Sie können dem Widersprechen in dem Sie "alle ablehnen" anklicken. Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen. Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen- und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen Fremdinhalte anzeigen (Soziale Netzwerke, Videos) Datenschutz