LG Bielefeld untersagt irreführende Werbung eines
LG Bielefeld untersagt irreführende Werbung eines Druckerzubehörhändlers.
Das Landgericht Bielefeld hat auf Klage der Wettbewerbszentrale einen Anbieter von Druckerpatronen und Handyzubehör wegen irreführender Werbung für den Verkauf einer Kaffeepadmaschine, die als "Senseo Edelstahl Kaffeemaschine" bezeichnet wurde, zur Unterlassung verurteilt. Tatsächlich wurde keine Kaffeepadmaschine des Typs Senseo verkauft, sondern ein Produkt welches die o.a. Pads auch benutzen kann...